Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Stand: 01.04.2023

Pension Landhaus

Lipsberger Weg 5

34379 Calden

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen Pension „Landhaus".

Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden.

Diese AGB sind für jeden Kunden und Gast in der Pension im Internetauftritt der Pension (https://pensionlandhaus.de) einsehbar.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.

2. Vertragsabschluss

2.1 Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Gast telefonisch, schriftlich, per E-Mail im Internet reserviert und von uns bestätigt worden ist.

Die Bestätigung durch die Pension „Landhaus“ kann ebenfalls telefonisch, per E-Mail oder auf Wunsch auch auf dem Briefweg erfolgen.

Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen, insbesondere, wenn ein Zimmer bestellt und bereitgestellt ist und aus Zeitgründen eine explizite Zusage nicht möglich ist.

2.2 Vertragspartner sind die Pension „Landhaus“, vertreten durch die Sina Ebert, und der Gast.

Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Pensionsaufnahmevertrag ein zu stehen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung

3.1 Die Pension „Landhaus" ist verpflichtet, die vom Gast bzw. Besteller gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der gesamte Rechnungsbetrag ist grundsätzlich am Tag der Anreise in bar oder mit EC-/Kreditkarte oder im Vorfeld Online zu zahlen. Bei frühzeitiger Abreise,

außer bei anderer Absprache bleibt der gesamte Betrag fällig.

3.3 Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann die Pension „Landhaus“ die Beherbergungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere der Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt der Pension vorbehalten.

Die Pension „Landhaus“ macht bei Zahlungsrückständen von ihrem Vermieterpfandrecht Gebrauch und kann die Entfernung von Sachen und Gepäck auf dem Wege der Selbsthilfe kurzzeitig, bis eine Klärung herbeigeführt ist, verhindern

3.4 Nur nach Absprache ist Rechnungslegung möglich.

Rechnungen der Pension „Landhaus“ ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 5 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz) der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

3.5 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

Diese beträgt zurzeit 7% für Übernachtungskosten und 19% für Frühstückpreis.

3.6 Die Pension „Landhaus“ ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart.

4. Storno- und Rücktrittsbedingungen

4.1 Eine Stornierung hat grundsätzlich per E-Mail, Brief oder Telefon zu erfolgen.

Bei Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor der reservierten Buchung werden 100% des gesamten Rechnungsbetrages (ohne Frühstück) fällig.

4.2 Sofern zwischen der Pension „Landhaus“ und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt.

4.3 Ferner ist die Pension „Landhaus“ berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

4.4 Die Pension „Landhaus“ hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich auf den mit dem Kunden praktizierten Kommunikationsweg in Kenntnis zu setzen.

5. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

5.1 Der Kunde erwirbt, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

5.2 Check in: Die Zimmer können ab 14 Uhr bezogen werden. Bei einer früheren Anreise kann in der Regel das Gepäck bereits einlagert werden. Sollte das Zimmer bereits bezugsfertig sein, kann es schon früher bezogen werden.

5.3 Zur besseren Disposition wird gebeten, der Pension die ungefähre Ankunftszeit mitzuteilen.

Sollten sich Verzögerungen ergeben, ist die Pension ebenfalls rechtzeitig telefonisch darüber zu informieren.

An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die Anzahl der Übernachtungen.

5.4 Check out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Gepäck wird ggf. kostenlos eingelagert.

Erfolgt die Übergabe aus Gründen, die die Pension nicht zu verantworten hat, nach 14.00 Uhr, so werden 100 % des Zimmerpreises ohne Frühstück berechnet.

6. Haftungen

6.1 Der Gast haftet gegenüber der Pension „Landhaus“ für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.

6.2 Die Pension „Landhaus“ haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Die Pension bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

6.3 Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung der Pension „Landhaus“ bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.

6.4 Soweit der Gast von der eingeschränkten Parkmöglichkeit auf dem Grundstück

Lipsberger Weg 5, Gebrauch macht, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6.5 Weckaufträge, Nachrichten-, Post- und Warensendungen für Gäste gehören nicht zum Leistungsbereich der Pension „Landhaus“.

Sollten diese Leistungen nach Vereinbarung im Ausnahmefall übernommen werden, sind sie mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

7.0 Schlussbestimmungen

7.1 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Pension: Kassel.

7.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und Beherbergung in der Pension unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Pension Landhaus

Lipsberger Weg 5

34379 Calden